In der EU gibt es kein Gesetz, das besagt, wie man Kühe halten soll. In Deutschland auch nicht.
- Vorschriften darüber, welche Anforderungen ein Betrieb zur Haltung einer bestimmten Tierart erfüllen muss, gibt es bislang nur für Schweine, Geflügel und Kälber.
„Im Zusammenhang mit herkömmlichen Rinderhaltungen sollte die Bezeichnung ‚artgerecht’ sehr zurückhaltend oder am besten nicht gebraucht werden – zutreffender wäre wohl ‚der Art zumutbar’. Bedingungen der Stallhaltungen werden in keinem Fall ‚der Art gerecht’ werden – jede Haltungsform wird stets ein Kompromiss zu Ungunsten des Rindes sein.“
Dr. Rademacher [2]
Quellen:
[1] Dr. Hörning: Wie kann die Tiergerechtheit im Anbindestall verbessert werden?; EFSA 2009: Effects of farming systems on dairy cow welfare and disease; Niedersächsisches Ministerium (Hg.), 2007: Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung
[2] Dr. Rademacher, G. et. Al, 2004: Möglichkeiten zur Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Wirtschaftlichkeit in der Rinderhaltung. LMU München